KI-Kompetenz im Betriebsrat: Mitbestimmung bei KI-Schulung
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei KI-Schulungen im Unternehmen. Erfahren Sie, wie Art. 4 AI Act und §87 BetrVG zusammenwirken und welche Mitbestimmungsrechte bei der KI-Kompetenzentwicklung gelten.

KI-Kompetenz im Betriebsrat: Mitbestimmung bei KI-Schulung
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 4 der KI-Verordnung (VO 2024/1689) verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass alle Personen, die KI-Systeme bedienen oder beaufsichtigen, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
- Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, wenn KI-Schulungen eingeführt werden -- insbesondere bei Verhaltensregeln zum KI-Einsatz und bei der Nutzung digitaler Lernplattformen.
- Über §§ 96-98 BetrVG kann der Betriebsrat aktiv auf die Gestaltung von KI-Weiterbildungsmaßnahmen Einfluss nehmen und sogar eigene Qualifizierungsvorschläge einbringen.
- Unternehmen, die KI-Schulungen ohne Beteiligung des Betriebsrats durchführen, riskieren Unterlassungsansprüche und verstoßen möglicherweise gegen ihre Pflichten aus dem AI Act.
- Die Kombination aus europäischem KI-Recht und deutschem Betriebsverfassungsrecht macht den Betriebsrat zum Schlüsselakteur bei der KI-Kompetenzentwicklung im Unternehmen.
Künstliche Intelligenz hält Einzug in nahezu alle Unternehmensbereiche. Doch mit dem Einsatz von KI-Systemen wächst auch die Verantwortung: Der europäische AI Act verlangt von Unternehmen, dass alle Beschäftigten, die mit KI arbeiten, über die nötige KI-Kompetenz verfügen. Gleichzeitig hat der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von KI-Schulungen weitreichende Mitbestimmungsrechte.
Dieser Artikel erklärt, wie ki betriebsrat und ki schulung mitbestimmung in der Praxis zusammenwirken -- von den gesetzlichen Grundlagen über die konkrete Rolle des Betriebsrats bis hin zu einem Schritt-für-Schritt-Leitfaden für die erfolgreiche Umsetzung.
Inhaltsverzeichnis
- Warum KI-Kompetenz im Betriebsrat entscheidend ist
- Art. 4 AI Act: Die europäische KI-Kompetenzpflicht
- § 87 BetrVG: Mitbestimmung bei KI-Schulungen
- §§ 96-98 BetrVG: Qualifizierung und Berufsbildung
- Die doppelte Rolle des Betriebsrats bei KI-Kompetenz
- Welche KI-Schulungen sind mitbestimmungspflichtig?
- Praxisleitfaden: KI-Schulung mit dem Betriebsrat gestalten
- Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum KI-Kompetenz im Betriebsrat entscheidend ist
Die Einführung von KI-Systemen am Arbeitsplatz betrifft die gesamte Belegschaft. Ob automatisierte Entscheidungshilfen im Personalwesen, KI-gestützte Qualitätskontrolle in der Produktion oder intelligente Assistenzsysteme im Büroalltag -- überall dort, wo KI eingesetzt wird, müssen Beschäftigte in der Lage sein, die Systeme zu verstehen, korrekt zu bedienen und ihre Ergebnisse kritisch einzuordnen.
Der Betriebsrat steht dabei vor einer doppelten Herausforderung:
- Eigene KI-Kompetenz aufbauen: Um seine Mitbestimmungsrechte bei KI-bezogenen Themen effektiv ausüben zu können, muss der Betriebsrat selbst über ein fundiertes Verständnis von KI-Technologien und ihren Auswirkungen verfügen.
- KI-Kompetenz der Belegschaft mitgestalten: Der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation von KI-Schulungsmaßnahmen mitzuwirken.
Diese doppelte Rolle macht den Betriebsrat zum zentralen Akteur bei der KI-Kompetenzentwicklung -- eine Position, die durch den AI Act und das Betriebsverfassungsgesetz gleichermaßen gestärkt wird.
Die neue Bedeutung von KI-Kompetenz
KI-Kompetenz bedeutet nicht, dass jeder Beschäftigte zum Datenwissenschaftler werden muss. Vielmehr geht es um ein angemessenes Verständnis für die Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von KI-Systemen. Dazu gehören:
- Grundverständnis: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche Arten von KI gibt es?
- Anwendungskompetenz: Wie nutze ich das konkrete KI-System in meinem Arbeitsbereich korrekt?
- Risikobewusstsein: Welche Fehler kann KI machen, welche Verzerrungen können auftreten?
- Rechtliches Grundwissen: Welche Regeln gelten für den KI-Einsatz im Unternehmen?
Der europäische Gesetzgeber hat mit Art. 4 des AI Act klargestellt, dass Unternehmen diese Kompetenz aktiv sicherstellen müssen -- und genau hier setzt die Mitbestimmung des Betriebsrats an.
Art. 4 AI Act: Die europäische KI-Kompetenzpflicht
Wortlaut und Regelungsgehalt
Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 -- besser bekannt als AI Act -- legt eine allgemeine KI-Kompetenzpflicht fest. Die Norm richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gleichermaßen und verlangt, dass Personen, die KI-Systeme betreiben oder beaufsichtigen, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Konkret bedeutet dies:
- Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.
- Die erforderliche Kompetenz richtet sich nach dem Kontext des KI-Einsatzes, der Rolle der betreffenden Person und dem Risikolevel des KI-Systems.
- Die Pflicht gilt branchenübergreifend und unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Die Anforderungen gelten seit dem 2. Februar 2025 und sind somit bereits vollständig anwendbar.
Was Art. 4 AI Act für Schulungen bedeutet
Die KI-Kompetenzpflicht ist keine bloße Programmerklärung -- sie hat konkrete Auswirkungen auf die betriebliche Weiterbildung:
- Schulungspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, KI-Schulungen durchzuführen oder zu ermöglichen, damit Beschäftigte die erforderliche Kompetenz erwerben.
- Dokumentationspflicht: Es empfiehlt sich, durchgeführte Schulungsmaßnahmen zu dokumentieren, um die Erfüllung der Pflicht aus Art. 4 AI Act nachweisen zu können.
- Aktualisierungspflicht: KI-Kompetenz ist kein einmaliges Ziel. Mit der Weiterentwicklung von KI-Systemen müssen auch Schulungen regelmäßig aktualisiert werden.
- Differenzierungspflicht: Das Schulungskonzept muss berücksichtigen, dass unterschiedliche Rollen unterschiedliche Kompetenzniveaus erfordern.
Verhältnis zum nationalen Recht
Art. 4 AI Act ist als europäische Verordnung unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Er ergänzt das deutsche Betriebsverfassungsrecht, ohne es zu ersetzen. In der Praxis entsteht dadurch ein zweigleisiges System: Der AI Act definiert das Was (KI-Kompetenz muss sichergestellt werden), das BetrVG regelt das Wie (der Betriebsrat bestimmt bei der Umsetzung mit).
§ 87 BetrVG: Mitbestimmung bei KI-Schulungen
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Wenn ein Unternehmen verbindliche Regelungen zum Umgang mit KI-Systemen einführt -- etwa KI-Richtlinien, Verhaltenskodizes oder Nutzungsbedingungen --, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer). Verpflichtende KI-Schulungen, die bestimmte Verhaltensregeln im Umgang mit KI vermitteln, fallen regelmäßig unter diese Norm.
Das bedeutet in der Praxis:
- Der Betriebsrat muss zustimmen, wenn KI-Schulungen verpflichtend gemacht werden.
- Inhalte, die das Verhalten am Arbeitsplatz regeln (z. B. „KI-Ergebnisse müssen vor der Weitergabe geprüft werden"), sind mitbestimmungspflichtig.
- Auch Sanktionen bei Nichtteilnahme an KI-Schulungen unterliegen der Mitbestimmung.
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Werden für KI-Schulungen digitale Lernplattformen, E-Learning-Systeme oder KI-gestützte Schulungstools eingesetzt, greift zusätzlich § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Diese Norm erfasst technische Einrichtungen, die objektiv geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Typische Szenarien:
| Schulungsformat | Überwachungseignung | Mitbestimmungspflicht |
|---|---|---|
| E-Learning-Plattform mit Fortschrittsverfolgung | Erfassung von Lernzeiten, Testergebnissen, Abschlussquoten | Ja -- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
| KI-gestütztes adaptives Lernsystem | Analyse von Lernverhalten, Stärken und Schwächen | Ja -- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
| Präsenzschulung ohne digitale Erfassung | Keine technische Überwachungsmöglichkeit | Nein -- nicht über Nr. 6, ggf. über Nr. 1 |
| Webinar mit Anwesenheitskontrolle | Protokollierung der Teilnahme und Verweildauer | Ja -- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
| Zertifizierungstest am Computer | Erfassung von Testergebnissen und Bearbeitungszeiten | Ja -- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Auch der Gesundheitsschutz kann bei KI-Schulungen relevant werden. Wenn KI-Systeme potenziell gesundheitliche Auswirkungen auf Beschäftigte haben -- etwa durch erhöhte Arbeitsbelastung, psychischen Stress durch algorithmische Leistungsüberwachung oder Bildschirmarbeit --, kann der Betriebsrat über § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitbestimmen, welche Schulungsinhalte zu diesen Aspekten aufgenommen werden.
§§ 96-98 BetrVG: Qualifizierung und Berufsbildung
§ 96 BetrVG: Förderung der Berufsbildung
§ 96 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Im Kontext von KI-Schulungen bedeutet dies:
- Der Betriebsrat kann aktiv darauf drängen, dass KI-Schulungen angeboten werden -- auch wenn der Arbeitgeber dies zunächst nicht plant.
- Gemeinsam sind der Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
- Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht: Er kann eigene Vorschläge für KI-Schulungsmaßnahmen einbringen.
§ 97 BetrVG: Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
§ 97 Abs. 2 BetrVG enthält eine besonders relevante Regelung: Hat der Arbeitgeber technische Änderungen durchgeführt, die dazu führen, dass Beschäftigte neue Qualifikationen benötigen, kann der Betriebsrat die Einführung entsprechender Berufsbildungsmaßnahmen verlangen. Die Einführung von KI-Systemen stellt regelmäßig eine solche technische Änderung dar.
Die Konsequenz: Führt ein Unternehmen KI-Systeme ein und benötigen Beschäftigte dafür neue Kompetenzen, kann der Betriebsrat Schulungsmaßnahmen erzwingen -- notfalls über die Einigungsstelle.
§ 98 BetrVG: Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
§ 98 BetrVG gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der konkreten Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Er kann:
- Bei der Auswahl externer Schulungsanbieter mitbestimmen.
- Bei der Festlegung der Teilnehmer mitwirken.
- Gegen die Bestellung bestimmter Ausbilder Widerspruch einlegen.
- Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Schulungen mitreden.
Die doppelte Rolle des Betriebsrats bei KI-Kompetenz
Rolle 1: Eigene KI-Kompetenz aufbauen
Um seine Mitbestimmungsrechte bei KI-Themen wirksam ausüben zu können, muss der Betriebsrat selbst über KI-Kompetenz verfügen. Dafür kann er auf mehrere Rechtsgrundlagen zurückgreifen:
- § 37 Abs. 6 BetrVG: Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Angesichts der wachsenden Bedeutung von KI am Arbeitsplatz sind KI-spezifische Schulungen regelmäßig als erforderlich anzusehen.
- § 40 BetrVG: Der Arbeitgeber trägt die Kosten für erforderliche Schulungen des Betriebsrats, einschließlich Seminargebühren, Reisekosten und Übernachtung.
- § 80 Abs. 3 BetrVG: Der Betriebsrat kann Sachverständige hinzuziehen, um sich bei komplexen KI-Themen beraten zu lassen -- etwa bei der Bewertung eines KI-Systems oder bei der Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu KI-Schulungen.
Rolle 2: KI-Schulungen der Belegschaft mitgestalten
Neben dem Aufbau eigener Kompetenz hat der Betriebsrat das Recht, die KI-Schulungsmaßnahmen für die gesamte Belegschaft aktiv mitzugestalten. Dabei kann er insbesondere auf folgende Aspekte Einfluss nehmen:
- Schulungsinhalte: Welche Themen werden in KI-Schulungen behandelt? Werden neben technischen Aspekten auch Datenschutz, ethische Fragen und Arbeitnehmerrechte thematisiert?
- Schulungsformat: Finden Schulungen als Präsenzveranstaltung, E-Learning oder Blended Learning statt? Werden sie während der Arbeitszeit durchgeführt?
- Teilnehmerkreis: Welche Beschäftigtengruppen nehmen an welchen Schulungen teil? Werden alle Mitarbeiter geschult oder nur bestimmte Abteilungen?
- Schulungshäufigkeit: Wie oft werden Schulungen wiederholt oder aktualisiert? Gibt es Auffrischungskurse?
- Erfolgskontrolle: Wie wird der Lernerfolg gemessen? Welche Daten werden dabei erhoben und wie lange gespeichert?
Welche KI-Schulungen sind mitbestimmungspflichtig?
Überblick nach Schulungstyp
| Schulungstyp | Rechtsgrundlage Mitbestimmung | Hinweise |
|---|---|---|
| Verpflichtende KI-Grundlagenschulung für alle Beschäftigten | § 87 Abs. 1 Nr. 1, §§ 96-98 BetrVG | Ordnungsverhalten + Qualifizierung |
| E-Learning-Modul mit Lernkontrolle | § 87 Abs. 1 Nr. 1 + Nr. 6 BetrVG | Technische Überwachung + Verhaltensregeln |
| Freiwillige KI-Informationsveranstaltung | Grundsätzlich nicht über § 87 BetrVG | Ggf. über §§ 96-98 BetrVG |
| KI-Schulung zur Erfüllung von Art. 4 AI Act | § 87 Abs. 1 Nr. 1, §§ 96-98 BetrVG | Gesetzliche Pflicht stärkt Betriebsratsposition |
| Fachschulung für KI-Administratoren | §§ 96-98 BetrVG | Qualifizierungsmaßnahme |
| Schulung zu KI-Ethik und Datenschutz | § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG | Verhaltensregeln im Umgang mit Daten |
Sonderfall: KI-Schulung als Teil einer Betriebsvereinbarung
Viele Unternehmen regeln den Einsatz von KI-Systemen in einer Betriebsvereinbarung. Diese enthält häufig auch Bestimmungen zu Schulungsmaßnahmen. In diesem Fall ist die KI-Schulung integraler Bestandteil der Betriebsvereinbarung und unterliegt vollständig der Mitbestimmung.
Eine gut gestaltete Betriebsvereinbarung zu KI-Schulungen sollte folgende Punkte regeln:
- Schulungsanspruch: Welche Beschäftigten haben Anspruch auf KI-Schulungen?
- Schulungsumfang: Wie viele Stunden pro Jahr sind vorgesehen?
- Kostenregelung: Wer trägt die Kosten (regelmäßig der Arbeitgeber)?
- Freistellung: Finden Schulungen während der Arbeitszeit statt?
- Datenschutz: Welche Daten werden bei E-Learning erhoben und wie werden sie verwendet?
- Aktualisierung: In welchen Abständen werden Schulungsinhalte überprüft und aktualisiert?
Praxisleitfaden: KI-Schulung mit dem Betriebsrat gestalten
Schritt 1: Bestandsaufnahme durchführen
Bevor KI-Schulungen konzipiert werden, sollten Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam eine Bestandsaufnahme durchführen:
- Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt oder sind geplant?
- Welche Beschäftigtengruppen arbeiten mit diesen Systemen?
- Welches KI-Kompetenzniveau ist jeweils erforderlich?
- Welche Schulungsangebote existieren bereits?
Schritt 2: Schulungskonzept gemeinsam entwickeln
Auf Basis der Bestandsaufnahme wird ein Schulungskonzept entwickelt, das folgende Elemente umfasst:
- Zielgruppenanalyse: Differenzierung nach Rolle und KI-Berührungspunkten.
- Kompetenzstufenmodell: Definition von Basis-, Anwender- und Expertenniveau.
- Methodenmix: Kombination aus Präsenzschulung, E-Learning und praktischen Übungen.
- Zeitplan: Realistischer Rollout-Plan mit Priorisierung kritischer Bereiche.
Schritt 3: Betriebsvereinbarung verhandeln
Die Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 werden in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Diese schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und stellt sicher, dass die Anforderungen aus Art. 4 AI Act und dem BetrVG gleichermaßen erfüllt werden.
Schritt 4: Schulungen durchführen und evaluieren
Nach der Einführung der Schulungsmaßnahmen ist eine regelmäßige Evaluation wichtig:
- Werden die Lernziele erreicht?
- Ist das Schulungsformat angemessen?
- Gibt es Feedback von Teilnehmern?
- Haben sich die KI-Systeme weiterentwickelt, sodass Inhalte aktualisiert werden müssen?
Schritt 5: Kontinuierliche Anpassung
KI-Technologien entwickeln sich rasant weiter. Das Schulungskonzept muss deshalb lebendig bleiben. Arbeitgeber und Betriebsrat sollten mindestens jährlich prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind -- insbesondere wenn neue KI-Systeme eingeführt werden oder sich die regulatorischen Anforderungen ändern.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: KI-Schulung ohne Betriebsratsbeteiligung einführen
Problem: Der Arbeitgeber führt verpflichtende KI-Schulungen ein, ohne den Betriebsrat einzubeziehen. Dies verletzt die Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG und §§ 96-98 BetrVG.
Lösung: Den Betriebsrat frühzeitig einbinden -- idealerweise bereits in der Planungsphase. Die Erfahrung zeigt, dass gemeinsam entwickelte Schulungskonzepte eine höhere Akzeptanz in der Belegschaft genießen.
Fehler 2: E-Learning ohne Datenschutzkonzept einsetzen
Problem: Digitale Lernplattformen erfassen umfangreiche Nutzungsdaten (Lernzeiten, Testergebnisse, Fortschritte). Ohne klare Regelung, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden, drohen Konflikte mit dem Betriebsrat und der DSGVO.
Lösung: Ein Datenschutzkonzept für die Lernplattform erstellen, das in der Betriebsvereinbarung verankert wird. Klare Regeln für Datenspeicherung, Zugriff und Löschung definieren.
Fehler 3: KI-Kompetenz des Betriebsrats ignorieren
Problem: Der Arbeitgeber verhandelt mit dem Betriebsrat über KI-Themen, obwohl die Betriebsratsmitglieder selbst über wenig KI-Wissen verfügen. Das führt zu suboptimalen Ergebnissen.
Lösung: Dem Betriebsrat die Möglichkeit geben, eigene KI-Schulungen zu besuchen (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Einen offenen Wissenstransfer zwischen IT-Abteilung und Betriebsrat fördern.
Fehler 4: Einmalige Schulung als ausreichend betrachten
Problem: Art. 4 AI Act verlangt eine dauerhafte KI-Kompetenz. Eine einmalige Schulung genügt nicht, wenn sich KI-Systeme weiterentwickeln oder neue Systeme eingeführt werden.
Lösung: Ein kontinuierliches Schulungskonzept entwickeln, das regelmäßige Auffrischungen und Aktualisierungen vorsieht. Dieses Konzept in der Betriebsvereinbarung verankern.
Fehler 5: Keine Differenzierung nach Kompetenzlevel
Problem: Alle Beschäftigten erhalten dieselbe Schulung, unabhängig von ihrer Rolle und ihrem KI-Berührungspunkt. Das führt zu Über- oder Unterforderung.
Lösung: Ein abgestuftes Schulungskonzept entwickeln, das zwischen Basiswissen für alle, Anwendungswissen für KI-Nutzer und Expertenwissen für KI-Administratoren und Betriebsräte unterscheidet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss der Betriebsrat bei allen KI-Schulungen mitbestimmen?
Nicht bei allen, aber bei den meisten. Verpflichtende KI-Schulungen, die Verhaltensregeln enthalten oder über digitale Plattformen durchgeführt werden, sind regelmäßig mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG. Rein freiwillige Informationsveranstaltungen ohne Verhaltenskomponente können mitbestimmungsfrei sein -- der Betriebsrat hat aber auch hier über §§ 96-98 BetrVG Einflussmöglichkeiten.
Kann der Betriebsrat eigene KI-Schulungen fordern?
Ja. Über § 96 BetrVG kann der Betriebsrat die Förderung der Berufsbildung verlangen. Über § 97 Abs. 2 BetrVG kann er sogar die Einführung konkreter Bildungsmaßnahmen erzwingen, wenn technische Änderungen (wie die Einführung von KI) neue Qualifikationsanforderungen schaffen. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle.
Wer trägt die Kosten für KI-Schulungen des Betriebsrats?
Der Arbeitgeber. Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten, die durch die Betriebsratstätigkeit entstehen -- einschließlich der Kosten für erforderliche Schulungen (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Angesichts der wachsenden Bedeutung von KI am Arbeitsplatz werden KI-spezifische Schulungen für Betriebsratsmitglieder regelmäßig als erforderlich eingestuft.
Welche KI-Kompetenzen braucht der Betriebsrat selbst?
Der Betriebsrat sollte mindestens über folgende Kompetenzen verfügen: Grundverständnis von KI-Funktionsweisen, Kenntnis der relevanten Rechtsgrundlagen (AI Act, DSGVO, BetrVG), Fähigkeit zur Bewertung von KI-Risiken für Beschäftigte sowie Verhandlungskompetenz für KI-bezogene Betriebsvereinbarungen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber KI-Schulungen ohne Betriebsrat einführt?
Der Betriebsrat kann einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die Durchführung der Schulungen gerichtlich stoppen lassen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber seine Pflicht aus Art. 4 AI Act möglicherweise nicht ordnungsgemäß erfüllen, wenn die Mitbestimmungsrechte verletzt wurden -- denn eine rechtswidrig eingeführte Schulungsmaßnahme ist kein tragfähiges Fundament für den Nachweis der KI-Kompetenz.
Gilt Art. 4 AI Act auch für kleine Unternehmen?
Ja. Art. 4 AI Act enthält keine Beschränkung auf bestimmte Unternehmensgrößen. Die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz gilt für alle Betreiber von KI-Systemen -- unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Allerdings richtet sich der Umfang der erforderlichen Maßnahmen nach dem Kontext und dem Risiko des jeweiligen KI-Einsatzes.
Wie lassen sich Art. 4 AI Act und § 87 BetrVG in Einklang bringen?
Durch eine Betriebsvereinbarung, die sowohl die Anforderungen des AI Act als auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berücksichtigt. Die Betriebsvereinbarung kann als zentrales Instrument dienen, um Schulungspflichten, Datenschutzregelungen und Qualifizierungsmaßnahmen in einem kohärenten Rahmen zusammenzuführen. Arbeitgeber erfüllen damit ihre europarechtlichen Pflichten und wahren gleichzeitig die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich durch neue Gesetzgebung, Rechtsprechung oder behördliche Praxis ändern. Für konkrete Fragen zur Mitbestimmung bei KI-Schulungen in Ihrem Unternehmen konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Rechtsquellen
- KI-Kompetenzpflicht – Art. 4 VO (EU) 2024/1689 (Quelle)
- Mitbestimmung bei Ordnung und Verhalten – §87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Quelle)
- Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen – §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Quelle)
- Berufsbildung und Qualifizierung – §§96-98 BetrVG (Quelle)
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte – §90 BetrVG (Quelle)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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