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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: KI-Systeme richtig erfassen

Art. 30 DSGVO verlangt ein Verarbeitungsverzeichnis — auch für KI. Wie Sie KI-Systeme korrekt dokumentieren und mit dem KI-Inventar verknüpfen.

KCT
KI Comply TeamKI-Compliance Experten
10. November 20255 Min. Lesezeit
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: KI-Systeme richtig erfassen

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: KI-Systeme richtig erfassen

Das Wichtigste in Kürze: Jedes KI-System, das personenbezogene Daten verarbeitet, gehört ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 VO (EU) 2016/679. Gleichzeitig verlangt der AI Act mit Art. 26 Abs. 5 VO (EU) 2024/1689 ein KI-Inventar für Hochrisiko-Systeme. Wer beide Register klug verknüpft, vermeidet Doppeldokumentation, erfüllt seine Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO und hat KI-Compliance und Datenschutz in einem einheitlichen System im Griff. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie KI-Systeme im VVT korrekt erfassen -- mit Tabelle der Pflichtfelder, Muster-Einträgen und konkreten Praxis-Tipps.


Inhaltsverzeichnis

  1. Warum KI-Systeme ins VVT gehören
  2. Art. 30 Pflichtinhalte -- angewandt auf KI
  3. Muster-Einträge: ChatGPT und Microsoft Copilot
  4. VVT und KI-Inventar verknüpfen
  5. Besonderheiten bei KI-Systemen
  6. Praxis-Tipps für die Umsetzung
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  8. Nächste Schritte

Warum KI-Systeme ins VVT gehören {#warum-ki-systeme-ins-vvt-gehoeren}

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist kein neues Instrument -- Art. 30 DSGVO verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter seit Mai 2018, alle Verarbeitungen personenbezogener Daten systematisch zu dokumentieren. Doch mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen stellt sich die Frage: Wie bildet man KI im VVT korrekt ab?

Die Antwort ist eindeutig: Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet -- sei es durch Eingaben der Nutzer, durch Trainingsdaten oder durch automatisiert generierte Ausgaben mit Personenbezug --, muss diese Verarbeitung im VVT erfasst werden. Das gilt für den internen ChatGPT-Einsatz ebenso wie für KI-gestützte Bewerbervorauswahl oder prädiktive Analytik.

Drei Gründe, warum das gerade jetzt wichtig ist

1. Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO): Sie müssen die Einhaltung sämtlicher Datenschutzgrundsätze nachweisen können. Ein fehlendes oder lückenhaftes VVT ist einer der häufigsten Befunde bei Datenschutzprüfungen -- bei KI-Systemen wiegt das besonders schwer, weil die Datenflüsse komplex sind.

2. Regulatorische Konvergenz: Mit dem AI Act (VO (EU) 2024/1689) kommt eine zweite Dokumentationsebene hinzu. Art. 26 Abs. 5 verlangt von Betreibern von Hochrisiko-KI die Aufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle. Wer das VVT von Anfang an KI-tauglich gestaltet, schafft die Brücke zwischen Datenschutz- und KI-Compliance.

3. Bußgeldrisiko: Verstöße gegen Art. 30 DSGVO können mit Geldbußen von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Für KI-Systeme, die zusätzlich unter den AI Act fallen, kommen potenzielle Sanktionen nach Art. 99 VO (EU) 2024/1689 hinzu.


Art. 30 Pflichtinhalte -- angewandt auf KI {#art-30-pflichtinhalte-ki}

Art. 30 Abs. 1 DSGVO listet die Pflichtangaben auf, die jeder VVT-Eintrag enthalten muss. Die folgende Tabelle zeigt, wie Sie diese Felder für KI-Systeme konkret ausfüllen:

Pflichtfeld (Art. 30 Abs. 1)Wie bei KI ausfüllenHinweis
a) Name und Kontaktdaten des VerantwortlichenIhr Unternehmen als Betreiber des KI-Systems. Bei Joint Controllership (z. B. Shared-Instanz mit Konzernmutter) alle Verantwortlichen benennen.Prüfen Sie bei Cloud-KI genau, ob Sie Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sind.
b) Zwecke der VerarbeitungKonkreter Einsatzzweck des KI-Systems, z. B. "Automatisierte Beantwortung von Kundenanfragen via KI-Chatbot" oder "KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbungen".Nicht "KI-Nutzung" -- der Zweck muss spezifisch und nachvollziehbar sein.
c) Kategorien betroffener PersonenKunden, Mitarbeiter, Bewerber, Website-Besucher -- je nach KI-Anwendungsfall. Bei Trainingsdaten auch die dort betroffenen Personen.Bei generativer KI: Auch Personen, die in Prompts genannt werden.
d) Kategorien personenbezogener DatenEingabedaten (Prompts, hochgeladene Dokumente), Trainingsdaten, Ausgabedaten, Nutzungsprotokolle, ggf. biometrische Daten.Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO separat kennzeichnen.
e) Kategorien von EmpfängernKI-Anbieter (z. B. OpenAI, Microsoft), Cloud-Hoster, ggf. weitere Subauftragsverarbeiter.Alle Empfänger in Drittländern gesondert ausweisen.
f) Übermittlungen an DrittländerServer-Standort des KI-Anbieters (häufig USA), Garantien nach Art. 46 DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework).Bei OpenAI/Microsoft: Prüfen, ob EU-Datenresidenz aktiviert ist.
g) LöschfristenAufbewahrungsdauer der Prompts, Konversationshistorien, Trainingsdaten, Logs. Differenzieren zwischen Echtzeit-Verarbeitung und gespeicherten Daten.Viele KI-Anbieter speichern Daten 30 Tage für Missbrauchserkennung -- dokumentieren.
h) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)Verschlüsselung (at rest, in transit), Zugangskontrolle, Rollenkonzept, DLP-Maßnahmen, Prompt-Filterung, Anonymisierung vor Eingabe.KI-spezifische TOMs ergänzen: Output-Filterung, Human-in-the-Loop, Monitoring.

Muster-Einträge: ChatGPT und Microsoft Copilot {#muster-eintraege}

Muster 1: ChatGPT Enterprise

FeldEintrag
Bezeichnung der VerarbeitungKI-gestützte Texterstellung und Rechercheunterstützung mittels ChatGPT Enterprise
Verantwortlicher[Ihr Unternehmen], vertreten durch die Geschäftsführung
ZweckUnterstützung der Marketing- und Rechtsabteilung bei Texterstellung, Zusammenfassung und Recherche
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter Textverarbeitung)
Betroffene PersonenMitarbeiter (als Nutzer), Kunden und Geschäftspartner (soweit in Prompts referenziert)
DatenkategorienGeschäftskorrespondenz, Namen, Kontaktdaten, Gesprächsinhalte (aus Prompts), Nutzungsprotokolle
EmpfängerOpenAI Ireland Ltd. (Auftragsverarbeiter), Microsoft Azure (Sub-Auftragsverarbeiter)
DrittlandtransferUSA -- abgesichert durch EU-Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen gemäß Schrems-II-Anforderungen; EU-Datenresidenz in ChatGPT Enterprise aktiviert
LöschfristenPrompts und Ausgaben: 30 Tage Aufbewahrung durch OpenAI für Trust & Safety; keine Nutzung für Training (Enterprise-Vertrag); interne Logs nach 12 Monaten gelöscht
TOMsSSO-Authentifizierung, rollenbasierter Zugang, Verschlüsselung (AES-256 at rest, TLS 1.2+ in transit), DLP-Policy verbietet Eingabe besonderer Datenkategorien, vierteljährliche Nutzungsüberprüfung
DSFA erforderlich?Ja -- DSFA durchgeführt am [Datum], dokumentiert unter [Referenz]
KI-Inventar-ReferenzKI-INV-2026-012

Muster 2: Microsoft 365 Copilot

FeldEintrag
Bezeichnung der VerarbeitungKI-gestützte Produktivitätsunterstützung mittels Microsoft 365 Copilot
Verantwortlicher[Ihr Unternehmen], vertreten durch die Geschäftsführung
ZweckAutomatisierte Zusammenfassung von Meetings, E-Mail-Entwürfe, Datenanalyse in Excel, Präsentationserstellung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Produktivitätssteigerung)
Betroffene PersonenMitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner (deren Daten in M365-Dokumenten, E-Mails und Meetings enthalten sind)
DatenkategorienE-Mail-Inhalte, Kalendereinträge, Dokumente (Word, Excel, PowerPoint), Meeting-Transkripte, Teams-Chatnachrichten
EmpfängerMicrosoft Ireland Operations Ltd. (Auftragsverarbeiter), Azure-Rechenzentren EU
DrittlandtransferDatenverarbeitung innerhalb der EU (EU Data Boundary); eingeschränkter Support-Zugriff aus USA möglich -- abgesichert durch DPA und EU-Standardvertragsklauseln
LöschfristenCopilot-Interaktionen: gespeichert im M365-Tenant gemäß Unternehmens-Retention-Policy; Prompts werden nicht für Microsoft-Modelltraining verwendet
TOMsConditional Access, MFA, Microsoft Purview DLP, Sensitivity Labels, Verschlüsselung at rest und in transit, Semantic Index bleibt innerhalb des Tenants
DSFA erforderlich?Einzelfallprüfung -- bei umfangreicher Verarbeitung von Mitarbeiterdaten (Meeting-Transkripte) empfohlen
KI-Inventar-ReferenzKI-INV-2026-015

VVT und KI-Inventar verknüpfen {#vvt-und-ki-inventar-verknuepfen}

Mit dem AI Act entsteht neben dem VVT ein zweites Register: das KI-Inventar gemäß Art. 26 Abs. 5 VO (EU) 2024/1689. Beide Dokumentationen haben unterschiedliche Zielrichtungen, überschneiden sich aber erheblich. Die intelligente Verknüpfung spart Aufwand und vermeidet Widersprüche.

Synergien nutzen

AspektVVT (Art. 30 DSGVO)KI-Inventar (AI Act)Synergie
SystemidentifikationBezeichnung der VerarbeitungName und Version des KI-SystemsEinheitliche ID verwenden (z. B. KI-INV-2026-012)
ZweckbeschreibungVerarbeitungszweckEinsatzzweck und bestimmungsgemäße VerwendungGleiche Formulierung in beiden Registern
RisikobewertungDSFA (Art. 35 DSGVO)Risikoklassifizierung (Art. 6 AI Act)Gemeinsames Risk-Assessment-Verfahren
AnbieterinformationenEmpfänger/AuftragsverarbeiterKI-Anbieter mit KontaktdatenZentrale Anbieterdatenbank pflegen
Dokumentation der MaßnahmenTOMsKonformitätsmaßnahmen nach Art. 26 AI ActMaßnahmenkatalog einmal erstellen, zweifach referenzieren

Doppeldokumentation vermeiden

Der Schlüssel liegt in einer Referenzarchitektur: Führen Sie das KI-Inventar als eigenständiges Register, aber verlinken Sie jeden KI-Inventar-Eintrag mit dem zugehörigen VVT-Eintrag über eine gemeinsame Referenz-ID. So dokumentieren Sie KI-spezifische Informationen (Risikoklasse, Konformitätserklärung, Gebrauchsanweisung) im KI-Inventar und datenschutzspezifische Informationen (Rechtsgrundlage, Löschfristen, Betroffenenrechte) im VVT. Änderungen an einem System lösen eine Überprüfung in beiden Registern aus.

Empfehlung: Nutzen Sie ein Feld "KI-Inventar-Referenz" im VVT und ein Feld "VVT-Referenz" im KI-Inventar. Bei gemeinsamer Tool-Lösung genügt ein bidirektionaler Link.


Besonderheiten bei KI-Systemen {#besonderheiten-ki}

KI-Systeme werfen datenschutzrechtliche Fragen auf, die in herkömmlichen VVT-Einträgen nicht vorkommen. Diese Besonderheiten sollten Sie gezielt adressieren:

1. Trainingsdaten

Wenn Ihr Unternehmen eigene Modelle trainiert oder Fine-Tuning durchführt, sind die Trainingsdaten eine eigenständige Verarbeitungstätigkeit. Dokumentieren Sie:

  • Herkunft der Trainingsdaten (intern erhoben, zugekauft, öffentlich verfügbar)
  • Rechtsgrundlage für die Nutzung zum Training (häufig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; bei besonderen Kategorien Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO i.V.m. § 27 BDSG)
  • Anonymisierung/Pseudonymisierung vor dem Training
  • Ob der KI-Anbieter Ihre Eingabedaten zum Modelltraining nutzt -- bei Enterprise-Verträgen meist vertraglich ausgeschlossen, bei kostenlosen Versionen oft Standard

2. Drittlandtransfer

Die meisten großen KI-Anbieter haben ihren Sitz in den USA. Art. 44 ff. DSGVO verlangen angemessene Garantien für jede Übermittlung in Drittländer. Dokumentieren Sie im VVT:

  • Den genauen Transfermechanismus (EU-US Data Privacy Framework nach Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, oder Binding Corporate Rules)
  • Ob eine Transfer Impact Assessment (TIA) durchgeführt wurde
  • Ob EU-Datenresidenz beim Anbieter verfügbar und aktiviert ist
  • Welche ergänzenden Maßnahmen getroffen wurden (Verschlüsselung, Pseudonymisierung)

3. Subauftragsverarbeiter (Sub-Processors)

KI-Dienste haben häufig verschachtelte Lieferketten: OpenAI nutzt Microsoft Azure, Google Cloud AI nutzt eigene Rechenzentren, Anthropic setzt auf AWS. Erfassen Sie im VVT die gesamte Kette der Auftragsverarbeiter -- Art. 28 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass jeder Einsatz eines weiteren Auftragsverarbeiters genehmigt wird. Prüfen Sie die Sub-Processor-Listen der Anbieter regelmäßig auf Änderungen.

4. Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)

Setzt Ihr KI-System automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung ein -- etwa bei Kreditscoring, automatisierter Bewerbervorauswahl oder Leistungsbeurteilung --, greift Art. 22 DSGVO. Im VVT sollten Sie dokumentieren:

  • Ob eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung vorliegt
  • Die Logik der Entscheidung und ihre Tragweite für Betroffene (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
  • Ob und wie eine menschliche Überprüfung (Human-in-the-Loop) gewährleistet ist
  • Ob die Betroffenen gemäß Art. 22 Abs. 3 DSGVO das Recht auf Anfechtung und menschliche Überprüfung ausüben können

5. Zweckänderung und Zweckbindung

KI-Systeme werden häufig zunächst für einen Zweck eingeführt und dann auf weitere Anwendungsfälle ausgedehnt. Jede wesentliche Zweckänderung erfordert eine Kompatibilitätsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO und einen neuen oder aktualisierten VVT-Eintrag.


Praxis-Tipps für die Umsetzung {#praxis-tipps}

Tipp 1 -- Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme. Bevor Sie VVT-Einträge für KI erstellen, inventarisieren Sie alle KI-Systeme im Unternehmen. Nutzen Sie dafür unseren Leitfaden zum KI-Inventar erstellen. Shadow AI -- also KI-Tools, die ohne Genehmigung genutzt werden -- ist die größte Lücke im VVT.

Tipp 2 -- Nutzen Sie Vorlagen, aber passen Sie sie an. Die Muster-Einträge oben sind Ausgangspunkte. Jedes Unternehmen hat individuelle Prozesse, Rechtsgrundlagen und TOMs. Ein Copy-Paste ohne Anpassung erfüllt nicht die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Tipp 3 -- Binden Sie die Fachabteilungen ein. Die IT-Abteilung kennt die technischen Details, die Fachabteilung den Verarbeitungszweck, der Datenschutzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen. Gute VVT-Einträge entstehen im Zusammenspiel aller drei Perspektiven.

Tipp 4 -- Planen Sie regelmäßige Reviews. KI-Anbieter ändern ihre Dienste, Sub-Processor-Listen und Nutzungsbedingungen häufig. Setzen Sie einen vierteljährlichen Review-Zyklus für alle KI-bezogenen VVT-Einträge an. Abonnieren Sie die Änderungsmitteilungen Ihrer KI-Anbieter.

Tipp 5 -- Dokumentieren Sie den Ausschluss vom Modelltraining. Viele Unternehmen wissen nicht, ob ihre Eingabedaten zum Training des KI-Modells verwendet werden. Halten Sie die vertragliche Regelung im VVT fest und prüfen Sie, ob technische Opt-out-Optionen aktiviert sind.

Tipp 6 -- Verknüpfen Sie VVT mit DSFA. Für KI-Systeme, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO verpflichtend. Verweisen Sie im VVT auf die zugehörige DSFA für KI-Systeme und halten Sie den Status aktuell.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) {#faq}

1. Muss jedes KI-Tool einen eigenen VVT-Eintrag bekommen?

Nicht zwingend. Wenn mehrere KI-Tools denselben Verarbeitungszweck verfolgen, dieselben Datenkategorien betreffen und beim selben Anbieter laufen, können Sie sie in einem Eintrag zusammenfassen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, für jedes KI-System mit eigenem Anbietervertrag einen separaten Eintrag anzulegen -- das erleichtert die Pflege und Zuordnung.

2. Brauche ich ein VVT auch für KI-Systeme ohne Personenbezug?

Nein. Das VVT nach Art. 30 DSGVO bezieht sich ausschließlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Allerdings ist der Personenbezug bei KI oft weiter gefasst, als man denkt: Selbst ein KI-System zur Bildklassifizierung kann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn auf den Bildern Personen erkennbar sind. Prüfen Sie sorgfältig. Unabhängig vom VVT kann ein Eintrag im KI-Inventar nach dem AI Act erforderlich sein.

3. Welche Rechtsgrundlage trage ich für KI-Systeme ein?

Das hängt vom konkreten Einsatzzweck ab. Häufig kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) zum Einsatz -- etwa bei der internen Nutzung von ChatGPT für Textarbeit. Bei KI in der Bewerberverwaltung kann Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung) i.V.m. § 26 BDSG greifen. Eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) ist bei KI im Beschäftigtenkontext wegen des Machtungleichgewichts selten tragfähig.

4. Wie dokumentiere ich KI-Systeme, bei denen der Anbieter Daten zum Training nutzt?

Wenn der Anbieter Eingabedaten zum Modelltraining verwendet, liegt in der Regel eine eigenständige Verarbeitung durch den Anbieter vor -- er handelt insoweit als eigener Verantwortlicher. Dokumentieren Sie dies im VVT unter "Empfänger" und "Übermittlungen". Prüfen Sie, ob eine Rechtsgrundlage für diese Datenweitergabe besteht, und ob der Anbieter vertragliche Opt-out-Möglichkeiten bietet.

5. Wie oft muss ich das VVT für KI-Systeme aktualisieren?

Art. 30 DSGVO schreibt keine feste Aktualisierungsfrequenz vor. Sie sind jedoch verpflichtet, das VVT stets aktuell zu halten. Bei KI-Systemen empfiehlt sich ein vierteljährlicher Review-Zyklus sowie eine anlassbezogene Aktualisierung bei Anbieterwechsel, neuen Features, Änderungen der Sub-Processor-Liste oder neuen Einsatzzwecken. Dokumentieren Sie das Datum der letzten Überprüfung in jedem Eintrag.


Nächste Schritte {#naechste-schritte}

Ein VVT, das KI-Systeme korrekt abbildet, ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Starten Sie mit diesen drei Schritten:

  1. Bestandsaufnahme durchführen: Identifizieren Sie alle KI-Systeme mit Personenbezug in Ihrem Unternehmen -- nutzen Sie dafür unser Leitfaden zum KI-Inventar.
  2. VVT-Einträge erstellen: Verwenden Sie die Pflichtfeld-Tabelle und Muster-Einträge aus diesem Artikel als Vorlage und passen Sie sie an Ihre Situation an.
  3. Register verknüpfen: Etablieren Sie eine gemeinsame Referenz-ID zwischen VVT und KI-Inventar, damit Änderungen in beiden Registern synchron bleiben.

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Rechtsquellen

  • VerarbeitungsverzeichnisArt. 30 VO (EU) 2016/679 (Quelle)
  • KI-InventarArt. 26 Abs. 5 VO (EU) 2024/1689
  • RechenschaftspflichtArt. 5 Abs. 2 DSGVO

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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