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KI-Compliance Checkliste 2026: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Mit unserer KI-Compliance Checkliste prüfen Sie in 15 Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des AI Acts erfüllt. Punkt für Punkt zum Überblick.

KCT
KI Comply TeamKI-Compliance Experten
22. März 20265 Min. Lesezeit
KI-Compliance Checkliste 2026: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

KI-Compliance Checkliste 2026: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Das Wichtigste in Kürze: Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) ist in Kraft – und die Fristen laufen. Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4, seit dem 2. Februar 2025 sind die verbotenen KI-Praktiken nach Art. 5 anwendbar, und ab dem 2. August 2026 greifen die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 VO (EU) 2024/1689). Unsere 20-Punkte-Checkliste verschafft Ihnen in 15 Minuten einen klaren Überblick über Ihren Compliance-Status.


Inhaltsverzeichnis

  1. Warum eine KI-Compliance Checkliste?
  2. Die 20-Punkte-Checkliste
  3. Auswertung: Wie stehen Sie da?
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  5. Nächste Schritte

Warum eine KI-Compliance Checkliste? {#warum-eine-checkliste}

Die europäische KI-Verordnung (AI Act) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Mit über 180 Artikeln, zahlreichen Anhängen und gestaffelten Fristen stellt sie Unternehmen vor eine enorme Herausforderung: Wo anfangen?

Genau hier setzt unsere KI-Compliance Checkliste an. Sie basiert auf den zentralen Anforderungen der VO (EU) 2024/1689 und deckt die fünf wichtigsten Compliance-Bereiche systematisch ab. Für jeden Punkt erklären wir, warum er wichtig ist und wie Sie ihn umsetzen – inklusive der relevanten Rechtsgrundlage.

Für wen ist diese Checkliste?

Diese Checkliste richtet sich an alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder im beruflichen Kontext einsetzen – also an Anbieter (Art. 3 Nr. 3 VO (EU) 2024/1689) und Betreiber (Art. 3 Nr. 4 VO (EU) 2024/1689) gleichermaßen. Ob Sie ChatGPT für die Kundenkommunikation nutzen, ein KI-gestütztes Bewerbermanagement einsetzen oder selbst KI-Lösungen entwickeln: Diese Checkliste betrifft Sie.

So nutzen Sie die Checkliste

Gehen Sie jeden Punkt durch und bewerten Sie ehrlich: Ist dieser Punkt bei uns umgesetzt? Setzen Sie ein Häkchen bei jedem erfüllten Punkt. Am Ende zählen Sie Ihre Punkte zusammen und erfahren, wo Ihr Unternehmen steht – und wo dringender Handlungsbedarf besteht.


Die 20-Punkte-Checkliste {#die-20-punkte-checkliste}

Kategorie 1: Grundlagen (5 Punkte) {#kategorie-1-grundlagen}

Die Grundlagen bilden das Fundament Ihrer gesamten KI-Compliance-Strategie. Ohne diese organisatorischen Voraussetzungen sind alle weiteren Maßnahmen zum Scheitern verurteilt.

  • 1. KI-Inventar erstellt Erstellen Sie eine vollständige Bestandsaufnahme aller KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Systeme wie Chatbots, sondern auch eingebettete KI-Funktionen in bestehender Software – etwa automatische Textvorschläge, Scoring-Algorithmen oder prädiktive Wartungssysteme. Ohne ein aktuelles KI-Inventar können Sie weder die Risikoklassifizierung durchführen noch Ihre Pflichten nach Art. 26 VO (EU) 2024/1689 bestimmen.

  • 2. Risikoklassifizierung durchgeführt Ordnen Sie jedes identifizierte KI-System einer der vier Risikoklassen der KI-Verordnung zu: verbotene KI (Art. 5), Hochrisiko-KI (Art. 6 i.V.m. Anhang III), KI mit begrenztem Risiko (Art. 50) oder KI mit minimalem Risiko. Diese Einstufung bestimmt, welche konkreten Pflichten für jedes System gelten. Nutzen Sie die Kriterienkataloge in Art. 6 und Anhang III VO (EU) 2024/1689, um eine rechtssichere Klassifizierung vorzunehmen.

  • 3. Verantwortlichkeiten definiert Benennen Sie eine verantwortliche Person oder Abteilung für KI-Compliance in Ihrem Unternehmen. Art. 26 Abs. 1 VO (EU) 2024/1689 verlangt, dass Betreiber „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" treffen – das erfordert klare Zuständigkeiten. Definieren Sie, wer für die laufende Überwachung, die Dokumentation und die Meldepflichten zuständig ist, und verankern Sie diese Rollen schriftlich.

  • 4. Budget eingeplant KI-Compliance erfordert Ressourcen – für Schulungen, externe Beratung, technische Prüfungen und möglicherweise neue Softwarelösungen. Planen Sie ein dediziertes Budget ein, das die Anforderungen aller anwendbaren Fristen abdeckt. Bedenken Sie: Die Kosten für Compliance sind ein Bruchteil der möglichen Bußgelder nach Art. 99 VO (EU) 2024/1689, die bis zu 35 Millionen Euro betragen können.

  • 5. Timeline erstellt Erstellen Sie einen konkreten Umsetzungsplan mit Meilensteinen, der die gestaffelten Fristen der KI-Verordnung berücksichtigt. Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) und die verbotenen Praktiken (Art. 5) gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme greifen ab dem 2. August 2026. Ihre Timeline sollte realistische Puffer einbauen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Maßnahmen berücksichtigen.


Kategorie 2: Verbotene Praktiken (3 Punkte) {#kategorie-2-verbotene-praktiken}

Art. 5 VO (EU) 2024/1689 definiert KI-Praktiken, die in der EU unter allen Umständen verboten sind. Die Vorschrift gilt seit dem 2. Februar 2025 – ein Verstoß wird mit den höchsten Bußgeldern der Verordnung geahndet.

  • 6. Art. 5 Prüfung abgeschlossen Prüfen Sie systematisch, ob eines Ihrer KI-Systeme unter die verbotenen Praktiken des Art. 5 VO (EU) 2024/1689 fällt. Art. 5 enthält einen abschließenden Katalog verbotener Anwendungen, darunter unterschwellige Manipulation, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Social Scoring und biometrische Echtzeitidentifizierung im öffentlichen Raum. Dokumentieren Sie die Ergebnisse dieser Prüfung schriftlich – sie dient als Nachweis Ihrer Sorgfalt gegenüber Aufsichtsbehörden.

  • 7. Social Scoring ausgeschlossen Stellen Sie sicher, dass kein KI-System in Ihrem Unternehmen eine Bewertung oder Klassifizierung natürlicher Personen auf der Grundlage ihres Sozialverhaltens vornimmt, die zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung führt (Art. 5 Abs. 1 lit. c VO (EU) 2024/1689). Das betrifft auch indirekte Formen: Wenn etwa ein Kundenbewertungssystem Verhaltensmerkmale aggregiert und daraus Scores bildet, die den Zugang zu Dienstleistungen beeinflussen, kann dies unter das Verbot fallen.

  • 8. Manipulative Techniken ausgeschlossen Überprüfen Sie, ob KI-Systeme in Ihrem Unternehmen unterschwellige Techniken einsetzen, die das Verhalten von Personen in einer Weise beeinflussen, die ihnen erheblichen Schaden zufügen kann (Art. 5 Abs. 1 lit. a VO (EU) 2024/1689). Dazu gehören beispielsweise KI-gestützte Dark Patterns, personalisierte Preisgestaltung mit manipulativer Absicht oder Systeme, die gezielt die Vulnerabilität bestimmter Nutzergruppen ausnutzen. Die Bußgelder für Verstöße gegen Art. 5 sind mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes die höchsten der gesamten Verordnung.


Kategorie 3: KI-Kompetenz (4 Punkte) {#kategorie-3-ki-kompetenz}

Art. 4 VO (EU) 2024/1689 verpflichtet alle Anbieter und Betreiber, für eine ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Diese Pflicht gilt universell – unabhängig von der Risikoklasse – und ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar.

  • 9. Schulungsplan erstellt Entwickeln Sie einen strukturierten Schulungsplan, der die Anforderungen des Art. 4 VO (EU) 2024/1689 erfüllt. Der Plan sollte festlegen, welche Mitarbeitergruppen welche Schulungsinhalte in welchem Umfang erhalten. Art. 4 verlangt, dass Schulungen die „technologischen Kenntnisse, Erfahrungen, Ausbildung und Fortbildung" der Mitarbeiter sowie den „Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen", berücksichtigen.

  • 10. Betroffene Mitarbeiter identifiziert Ermitteln Sie alle Personen in Ihrem Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, überwachen oder deren Ergebnisse für Entscheidungen nutzen. Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 VO (EU) 2024/1689 betrifft nicht nur IT-Abteilungen, sondern alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen in Berührung kommen – vom Kundenservice über HR bis zum Management. Vergessen Sie nicht Führungskräfte, die auf Basis von KI-generierten Analysen strategische Entscheidungen treffen.

  • 11. Schulungen durchgeführt Führen Sie die geplanten Schulungen tatsächlich durch – und zwar zeitnah. Da die Frist des Art. 4 VO (EU) 2024/1689 bereits seit Februar 2025 gilt, besteht bei noch nicht geschultem Personal ein akutes Compliance-Defizit. Schulungen sollten praxisnah sein und mindestens die Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme, deren Grenzen und Risiken, die korrekte Interpretation von KI-Ergebnissen sowie die geltenden Compliance-Anforderungen abdecken.

  • 12. Nachweise dokumentiert Dokumentieren Sie alle durchgeführten Schulungsmaßnahmen lückenlos. Art. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangt, dass Maßnahmen zur Sicherstellung der KI-Kompetenz „nachweisbar" sind. Führen Sie Teilnehmerlisten, speichern Sie Schulungsinhalte und -materialien, und halten Sie Datum, Dauer und Umfang jeder Maßnahme schriftlich fest. Diese Nachweise sind im Falle einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden unverzichtbar.


Kategorie 4: Datenschutz (4 Punkte) {#kategorie-4-datenschutz}

Der AI Act ergänzt die DSGVO – er ersetzt sie nicht. Beim Einsatz von KI-Systemen müssen Unternehmen beide Regelwerke beachten. Art. 2 Abs. 7 VO (EU) 2024/1689 stellt ausdrücklich klar, dass die DSGVO (VO (EU) 2016/679) unberührt bleibt.

  • 13. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt Prüfen Sie, ob der Einsatz Ihrer KI-Systeme eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erfordert – bei KI-gestützter Verarbeitung personenbezogener Daten ist das in der Regel der Fall. Eine DSFA ist insbesondere dann Pflicht, wenn eine „systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen" erfolgt, was bei vielen KI-Anwendungen zutrifft. Die DSFA sollte mit der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 VO (EU) 2024/1689 verzahnt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

  • 14. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit KI-Anbietern geschlossen Wenn Sie KI-Systeme externer Anbieter nutzen, die personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen Sie einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Prüfen Sie bestehende Verträge mit Anbietern wie OpenAI, Microsoft, Google oder anderen KI-Dienstleistern auf Vollständigkeit. Der AVV muss unter anderem Weisungsbefugnisse, Löschpflichten, Unterauftragnehmer und technische Schutzmaßnahmen regeln. Fehlende AVVs sind einer der häufigsten DSGVO-Verstöße.

  • 15. Drittlandtransfer geprüft Viele KI-Systeme verarbeiten Daten auf Servern außerhalb der EU – insbesondere US-amerikanische Anbieter. Prüfen Sie, ob ein Drittlandtransfer personenbezogener Daten stattfindet, und stellen Sie sicher, dass eine geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 44 ff. DSGVO vorliegt. Seit dem EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom Juli 2023) ist der Transfer an zertifizierte US-Unternehmen grundsätzlich zulässig – überprüfen Sie jedoch, ob Ihre konkreten Anbieter tatsächlich zertifiziert sind.

  • 16. Betroffene informiert Art. 13 und 14 DSGVO verpflichten Sie, betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren – das gilt auch und gerade beim Einsatz von KI-Systemen. Ergänzend verlangt Art. 50 VO (EU) 2024/1689 Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme: Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und schaffen Sie klare Informationskanäle, die beide Anforderungen abdecken.


Kategorie 5: Hochrisiko-KI (4 Punkte) {#kategorie-5-hochrisiko-ki}

Wenn Ihr KI-Inventar Systeme enthält, die unter die Hochrisiko-Kategorie nach Art. 6 i.V.m. Anhang III VO (EU) 2024/1689 fallen, müssen Sie die umfassendsten Anforderungen der Verordnung erfüllen. Die Pflichten werden ab dem 2. August 2026 vollständig durchsetzbar.

  • 17. Risikomanagementsystem eingerichtet Art. 9 VO (EU) 2024/1689 verlangt für Hochrisiko-KI-Systeme ein kontinuierliches Risikomanagementsystem. Dieses muss Risiken identifizieren, analysieren, bewerten und durch geeignete Maßnahmen minimieren. Das System muss über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems hinweg aufrechterhalten werden – es handelt sich nicht um eine einmalige Prüfung, sondern um einen fortlaufenden Prozess. Dokumentieren Sie alle identifizierten Risiken, die ergriffenen Gegenmaßnahmen und deren Wirksamkeit.

  • 18. Daten-Governance etabliert Art. 10 VO (EU) 2024/1689 stellt strenge Anforderungen an die Datenqualität und Daten-Governance für Hochrisiko-KI-Systeme. Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen nachvollziehbar dokumentiert, auf Verzerrungen (Bias) überprüft und qualitativ hochwertig sein. Etablieren Sie Prozesse zur fortlaufenden Überwachung der Datenqualität und zur Erkennung von systematischen Verzerrungen, die zu diskriminierenden Ergebnissen führen könnten.

  • 19. Menschliche Aufsicht sichergestellt Art. 14 VO (EU) 2024/1689 schreibt vor, dass Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert sein müssen, dass eine wirksame menschliche Aufsicht möglich ist. Für Betreiber bedeutet das nach Art. 26 Abs. 2: Sie müssen sicherstellen, dass die Personen, die mit der menschlichen Aufsicht betraut sind, kompetent, befugt und tatsächlich in der Lage sind, KI-Entscheidungen zu überprüfen und bei Bedarf zu überstimmen. Definieren Sie klare Eskalationsprozesse und stellen Sie sicher, dass Aufsichtspersonen nicht durch Automatisierungsbias beeinflusst werden.

  • 20. Technische Dokumentation vorhanden Art. 11 VO (EU) 2024/1689 verlangt eine umfassende technische Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme, die vor dem Inverkehrbringen erstellt und laufend aktualisiert werden muss. Für Betreiber ist insbesondere Art. 26 Abs. 6 relevant: Sie müssen die vom Hochrisiko-KI-System automatisch generierten Protokolle (Logs) mindestens sechs Monate lang aufbewahren, soweit diese unter ihrer Kontrolle stehen. Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Infrastruktur die erforderliche Speicherung und den Abruf dieser Protokolle unterstützt.


Auswertung: Wie stehen Sie da? {#auswertung}

Zählen Sie die Punkte zusammen, bei denen Sie ein Häkchen setzen konnten. Ihre Punktzahl gibt Ihnen eine erste Einschätzung Ihres KI-Compliance-Status:

0–5 Punkte: Dringender Handlungsbedarf

Ihr Unternehmen hat die KI-Compliance bislang kaum adressiert. Da wesentliche Pflichten der KI-Verordnung – insbesondere die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) und die verbotenen Praktiken (Art. 5) – bereits gelten, besteht ein akutes Risiko. Handeln Sie sofort: Beginnen Sie mit dem KI-Inventar und der Prüfung verbotener Praktiken. Ziehen Sie bei Bedarf externe Unterstützung hinzu.

6–10 Punkte: Erhebliche Lücken

Sie haben erste Schritte unternommen, aber wesentliche Bereiche sind noch nicht abgedeckt. Identifizieren Sie die Kategorien mit den meisten offenen Punkten und priorisieren Sie diese. Besonders kritisch sind nicht erfüllte Punkte in den Kategorien Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz, da die entsprechenden Fristen bereits abgelaufen sind.

11–15 Punkte: Auf gutem Weg

Ihr Unternehmen hat eine solide Grundlage geschaffen. Konzentrieren Sie sich jetzt auf die verbleibenden Lücken – insbesondere in der Kategorie Hochrisiko-KI, falls relevant. Nutzen Sie die Zeit bis August 2026, um die fehlenden Punkte systematisch abzuarbeiten und bestehende Maßnahmen zu vertiefen.

16–20 Punkte: Gut aufgestellt

Ihr Unternehmen ist in Sachen KI-Compliance gut aufgestellt. Stellen Sie sicher, dass die bestehenden Maßnahmen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden – die KI-Verordnung ist ein lebendes Regelwerk, und auch Ihre KI-Systeme entwickeln sich weiter. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die noch ausstehenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte legen, die bestimmte Anforderungen konkretisieren werden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) {#faq}

Gilt die Checkliste auch für kleine Unternehmen und Start-ups?

Ja. Die KI-Verordnung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Art. 4 VO (EU) 2024/1689 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) kennen keine Ausnahmen für KMU. Lediglich bei einzelnen Hochrisiko-Pflichten sieht Art. 62 VO (EU) 2024/1689 bestimmte Erleichterungen für kleine Anbieter vor – etwa vereinfachte Qualitätsmanagementsysteme. Betreiberpflichten gelten jedoch in vollem Umfang. Auch ein Fünf-Personen-Unternehmen, das ein KI-gestütztes Recruiting-Tool einsetzt, muss die Checkliste durcharbeiten.

Müssen alle 20 Punkte erfüllt werden?

Nicht zwingend alle Punkte sind für jedes Unternehmen relevant. Die Punkte 17–20 (Kategorie Hochrisiko) sind nur dann verpflichtend, wenn Ihr Unternehmen tatsächlich Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Art. 6 i.V.m. Anhang III VO (EU) 2024/1689 einsetzt oder anbietet. Die Kategorien Grundlagen, Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz (Punkte 1–12) sind dagegen für alle Unternehmen relevant, die KI-Systeme nutzen. Die Datenschutz-Kategorie (Punkte 13–16) ist immer dann relevant, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – was in der Praxis fast immer der Fall ist.

Was passiert, wenn wir die Checkliste nicht erfüllen?

Die Konsequenzen sind gestaffelt und in Art. 99 VO (EU) 2024/1689 geregelt. Verstöße gegen verbotene Praktiken (Art. 5) werden mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet. Verstöße gegen Betreiberpflichten und Hochrisiko-Anforderungen können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Verstöße gegen die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) können ebenfalls sanktioniert werden. Hinzu kommen Reputationsschäden und mögliche zivilrechtliche Haftungsansprüche nach dem allgemeinen Deliktsrecht oder der geplanten KI-Haftungsrichtlinie.

Wie oft sollte die Checkliste durchgearbeitet werden?

Wir empfehlen eine vierteljährliche Überprüfung – mindestens jedoch zweimal im Jahr. Der Grund: Ihr KI-Einsatz verändert sich kontinuierlich. Neue KI-Systeme werden eingeführt, bestehende Systeme werden aktualisiert, Mitarbeiter wechseln, und die regulatorischen Anforderungen werden durch delegierte Rechtsakte und Leitlinien des EU-KI-Büros weiter konkretisiert. Jede Überprüfung sollte dokumentiert werden, um gegenüber Aufsichtsbehörden einen kontinuierlichen Compliance-Prozess nachweisen zu können.

Reicht diese Checkliste als Compliance-Nachweis?

Diese Checkliste ist ein wertvolles Screening-Instrument, aber kein vollständiger Compliance-Nachweis im Sinne der KI-Verordnung. Sie hilft Ihnen, Lücken zu identifizieren und Prioritäten zu setzen. Für eine umfassende Compliance müssen Sie die einzelnen Punkte mit detaillierten Maßnahmen unterfüttern – etwa einem vollständigen Risikomanagementsystem nach Art. 9 VO (EU) 2024/1689, einer ordnungsgemäßen technischen Dokumentation nach Art. 11 oder einem nachweisbaren Schulungsprogramm nach Art. 4. Bei komplexen KI-Systemen empfehlen wir, die Ergebnisse der Checkliste durch eine fachkundige Beratung oder ein formales Audit ergänzen zu lassen.


Nächste Schritte {#naechste-schritte}

Sie haben die Checkliste durchgearbeitet und wissen jetzt, wo Ihr Unternehmen steht. Aber was nun?

Sofort umsetzen

  1. KI-Inventar anlegen – Beginnen Sie mit einer einfachen Tabelle: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, wer nutzt sie, welche Daten werden verarbeitet?
  2. Art. 5 Prüfung durchführen – Schließen Sie verbotene Praktiken aus. Dieses Risiko ist am dringendsten, weil hier die höchsten Bußgelder drohen.
  3. Schulungen starten – Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025. Jeder Tag ohne Schulung erhöht das Risiko.

Mittelfristig planen

  1. Datenschutz-Compliance sicherstellen – DSFAs und AVVs sollten bis spätestens Q2 2026 stehen.
  2. Hochrisiko-Pflichten vorbereiten – Wenn Ihre Klassifizierung Hochrisiko-Systeme ergeben hat, haben Sie bis August 2026 Zeit. Nutzen Sie sie.

KI Comply unterstützt Sie

Sie müssen den Weg zur KI-Compliance nicht alleine gehen. KI Comply bietet Ihnen eine Plattform, mit der Sie die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 VO (EU) 2024/1689 effizient und nachweisbar erfüllen. Unsere Schulungsmodule sind speziell auf die Anforderungen der KI-Verordnung zugeschnitten – praxisnah, rechtssicher und mit automatischer Dokumentation für Ihren Compliance-Nachweis.

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Rechtsquellen

  • KI-KompetenzArt. 4 VO (EU) 2024/1689 (Quelle)
  • Verbotene PraktikenArt. 5 VO (EU) 2024/1689
  • BetreiberpflichtenArt. 26 VO (EU) 2024/1689
  • Hochrisiko-PflichtenArt. 9-15 VO (EU) 2024/1689
  • BußgelderArt. 99 VO (EU) 2024/1689

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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